
Foto: © Archiv Bernhard Fuchs
Fertigstellung der 7 Fünfzimmer Einfamilienhäuser an der Grundstrasse in Langnau a.A. Die Erstellungskosten beliefen sich auf CHF. 240’000.-. Planung und Bauleitung durch B.&E. Gerwer Architekten, Zürich.
Aus nüchterner Darstellung der Tätigkeit unserer Baugenossenschaft in den späten vierziger Jahren ist nicht ersichtlich, was es hiess in jener Zeit Bauten zu erstellen. Betrachten wir daher ein wenig das wirtschaftliche und politische Umfeld. Der 2. Weltkrieg wurde am 8. Mai 1945 in Europa durch die Kapitulation Deutschlands beendet. 1945 war auch das Jahr der 1. Atombombe.
Die Überbauungen Rüschlikon, Ryffertstrasse und Tiefacker/Lebernweg in Adliswil sowie die sieben Einfamilienhäuser an der vorderen Grundstrasse in Langnau a.A. wurden in den letzten Kriegsjahren gebaut. Bei diesen Überbauungen ergaben sich Probleme in Zusammenhang mit der Beschaffung der Baumaterialien; die Arbeiter, Ingenieure, Architekten und die Mitarbeiter der Baubewilligungsbehörden waren immer wieder im Militärdienst abwesend. Es darf als eine ausserordentliche Leistung der am Bau Beteiligten betrachtet werden, dass unter Aufbietung aller Kräfte die Bauten in einem Zeitraum erstellt werden konnten, von denen wir heute oft nur träumen können. Denken wir nur daran, dass Eisen, Stahl und Zement rar waren. Vergessen wir nicht, dass wir Plastik und Kunststoffe noch nicht kannten.
Die ersten Nachkriegsjahre waren geprägt durch die Auseinandersetzung zwischen Ost und West. Der kalte Krieg beherrschte unser politisches Leben. Eine Vielzahl unserer Mitbürger begannen, beeinflusst durch östliche Ideologien, das politische Heil im zentralistisch gelenkten Staat, der auch in die Wirtschaft massiv eingriff, zu sehen.
Der Präsident begann den Jahresbericht mit einem einleitenden Zitat von Gottfried Keller: «Demokratie beruht auf dem Glauben an das Wunder der Erziehung der Menschen. Sie erfordert die tätige Mitwirkung aller Bürger. Ihr grösster Feind ist die Gleichgültigkeit, das sich zurückziehen des Bürgers in die Sphäre des Privaten.» Die Nachkriegsjahre plätscherten dahin. In der Hochkonjunktur wurden wir durch die Verbesserung der Lebensqualität verwöhnter und anspruchsvoller. Was früher kaum erreichbar war wurde zur Selbstverständlichkeit. Nur unsere Genossenschaft wurde in der Hochkonjunktur nicht reicher. Das Festhalten der Subventionsbehörden an überalterten Strukturen und Vorschriften bereitete uns Sorgen. Das Geld für die Erhaltung der Liegenschaften fehlte. Die Einkommensvorschriften, die mit der Zeit nicht Schritt hielten, konnte nur schwer eingehalten werden. Es musste etwas gegen die drohende Verlotterung und Verslumung unserer drei Kolonien geschehen. 1978 verfielen die Subventionen in Langnau, zudem beschloss der Vorstand auch die Subventionen der anderen Siedlungen zurück zu bezahlen und die Siedlungen zu renovieren. Dieses Vorgehen wurde von den Genossenschaftern mit grosser Mehrheit und in gemeinsamer Solidarität gut geheissen.
Die nachträgliche Betrachtung zeigt, dass dieser Entscheid weise und vorausschauend war. Unsere Genossenschaft steht heute gefestigt da. Wir alle dürfen stolz darauf sein, dass unsere Genossenschaft ihre Zweckbestimmung gemäss Statuten vorbildlich erfüllt hat. «Die Genossenschaft bezweckt, ihren Mitgliedern preisgünstigen Wohnraum zu vermitteln und diesen dauernd der Spekulation zu entziehen. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist nicht gewinnorientiert.
Die Genossenschaft erstellt und vermietet preisgünstige Wohnungen an ihre Mitglieder. Sie kann zu diesem Zweck unbebaute und bebaute Liegenschaften und Baurechte erwerben, belasten und veräussern.»
Dass die Wohnungen immer noch zu sehr fairen Mietzinsen vermietet werden, ist der guten Führung durch die verschiedenen Vorstandgenerationen zu verdanken.Es war für uns alle eine einmalige Gelegenheit, dass eine von Handwerkern gegründete Wohnbaugenossenschaft in voller sozialer Absicht nahtlos, von diesen in das Eigentum der Mieter überführt wurde. Hätte damals eine Vielzahl von Handwerkern diese vernünftige Gesinnung gehabt, bräuchten wir heute weit weniger Vorschriften über Mietzinsgestaltung und Kündigung. Als Genossenschafter sind wir Miteigentümer und Mieter zugleich.


