Mieterinnen

Haustiere (Auszug aus der Hausordnung)
«Kleintiere wie Katzen, Hamster, Kanarienvögel und Zierfische dürfen in den Wohnungen gehalten werden, soweit sich die Anzahl in üblichen Grenzen hält. Der Mieter verpflichtet sich, Tiere unter Beachtung der Wohnhygiene, artgerecht zu halten. Nagetiere müssen ständig im Käfig gehalten werden.
Es dürfen keine Katzenleitern und Katzentüren angebracht werden.
Das Halten von grösseren Haustieren, wie zum Beispiel Hunde, Reptilien, Spinnen, Papageien, etc., ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Das Füttern von Wildtieren wie Enten, Tauben, Raben etc. ist nicht erlaubt.»

> Merkblatt Kleinreparaturen

> Merkblatt richtig lüften

> Merkblatt Heizung

Reparaturmeldung sind generell dem jeweiligen LiegenschaftenverwalterIn zu melden. Dies kann per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten dazu finden sie unter *Kontakt“ auf der Homepage.
Bei Küchengeräten Waschmaschine und Tumbler ist es zwingend die FN Nummer anzugeben.